APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Handelt es sich um eine unklare Verordnung?

Folgendes Rezept haben wir erhalten:
Krankenkasse: Barmer (IK 104080005)
Verordnung: „Prograf 1 mg KAP N3 ! 2 x 100 Stück“
Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.
Prograf befindet sich auf der Substitutions­­ausschluss­­liste.

Müssen wir hier den Arzt fragen, ob er das Original oder den Import meint (Stichwort „unklare Verordnung“)?
Oder gelten diese auch im Falle der Substitutions­ausschluss­liste als identisch?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com