Wir haben eine Verordnung über „Mono Embolex Fertigspritzen 3.000 I.E. 2 St. x 3“ erhalten. Eine N-Bezeichnung wird nicht angegeben.
Nun sind 1 x 10 St. mit dem VK 45,85 EUR günstiger als 3 x 2 St. (3 x 17,65 EUR = 52,95 EUR), außerdem müsste der Patient ja bei Abgabe von drei 2er-Packungen auch dreimal die Zuzahlung leisten.
Können bzw. müssen wir hier aus Wirtschaftlichkeitsgründen die 10er-Packung abgeben, auch wenn damit mehr Spritzen abgegeben werden als ursprünglich verordnet?