APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Begründung reicht für Pharmazeutische Bedenken?

Uns liegt folgendes Rezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt (IK 101097008) vor:

„Arcoxia 90 mg FTA 100 St N3“

Das Präparat steht ohne Aut-idem-Kreuz oder Angabe einer Firma auf dem Rezept, daher müssen wir eigentlich auf ein Rabattarzneimittel austauschen.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Die ältere Patientin (Geburtsjahr 1932) lehnt jedoch Präparate mit einer reinen Wirkstoffbezeichnung ab. Es ist ihr nicht sicher zu vermitteln, dass auch Generika eine Alternative darstellen und wir befürchten, dass sie dann Fehler bei der Medikamenteneinnahme macht (da sie auch mehrere Arzneimittel nimmt).

Nun die Frage: Reicht es aus, die Sondern-PZN für Complianceprobleme mit Begründung, Datum, Unter­schrift aufzudrucken oder muss sicherheitshalber ein Aut-idem-Kreuz her?

Wir sind uns auch nicht sicher, bis zu welcher Preisdifferenz die Sonder-PZN für Complianceprobleme von der Krankenkasse akzeptiert wird.

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