Die ältere Patientin (Geburtsjahr 1932) lehnt jedoch Präparate mit einer reinen Wirkstoffbezeichnung ab. Es ist ihr nicht sicher zu vermitteln, dass auch Generika eine Alternative darstellen und wir befürchten, dass sie dann Fehler bei der Medikamenteneinnahme macht (da sie auch mehrere Arzneimittel nimmt).
Nun die Frage: Reicht es aus, die Sondern-PZN für Complianceprobleme mit Begründung, Datum, Unterschrift aufzudrucken oder muss sicherheitshalber ein Aut-idem-Kreuz her?
Wir sind uns auch nicht sicher, bis zu welcher Preisdifferenz die Sonder-PZN für Complianceprobleme von der Krankenkasse akzeptiert wird.
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