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DAP Lexikon: „Institutionskennzeichen (IK)“

Das Institutionskennzeichen, kurz IK, ist eine bundeweit gültige, neunstellige Zahl, über welche Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung abgewickelt werden können. Das IK wird auf Antrag an alle Einrichtungen vergeben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen. Es bietet eine Grundlage der Abrechnung mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung.

Unter dem IK werden gespeichert:

  • Name
  • Anschrift
  • Geldinstitut
  • Kontonummer

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

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