Uns liegt eine BtM-Verordnung über „Kinecteen 36 mg RET 28 St. N1“ vor, Krankenkasse ist die DAK.
Rabattiert ist z. B. „Methylphenidat HCL NX 36 mg RET 30 St. N1“.
Reicht die Sonder-PZN für Pharmazeutische Bedenken mit Verweis auf die andere Menge aus, um diesen Austausch zu verhindern?
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