Lilly informiert

Wirkstoff Duloxetin: Rezeptbelieferung in der Apotheke

Nachdem der Patentschutz für Cymbalta® (Wirkstoff Duloxetin) abgelaufen ist, hat das Unternehmen Lilly Deutschland GmbH mit Duloxetin Lilly ein zu Cymbalta® identisches „Generikum“ auf den Markt gebracht. Da Cymbalta® weiterhin vertrieben wird, können sowohl Cymbalta®- als auch Duloxetin Lilly-Verordnungen die Apotheke erreichen. Auch eine reine Wirkstoffverordnung ist möglich.

Praxisbeispiel:

Die Apotheke erhält folgendes Rezept (Kostenträger Techniker Krankenkasse):

Freie Auswahl unter den Rabattarzneimitteln

Werden beim vorliegenden Kostenträger rabattierte Arzneimittel gelistet, so muss die Apotheke diese vorrangig abgeben. Allerdings kann sie unter den Rabattarzneimitteln frei wählen (nach Rahmenvertrag § 4 (2)). Da im genannten Praxisbeispiel sowohl Cymbalta® als auch Duloxetin Lilly rabattiert sind, können beide Arzneimittel auf das Rezept abgegeben werden.

Identische Bioverfügbarkeit – Wechsel aus pharmakologischer Sicht unproblematisch

Da Cymbalta® und Duloxetin Lilly zu 100 % identisch sind – auch hinsichtlich der Bioverfügbarkeit –, ist auch ein Wechsel zwischen beiden Präparaten pharmakologisch unproblematisch. Veränderungen des Blutplasmaspiegels sind nicht zu erwarten.

Neu: Abgabehilfe zu Cymbalta®/Duloxetin Lilly

Die Abgabehilfe beinhaltet praxisrelevante Informationen zu beiden Präparaten und unterstützt Sie bei den wichtigsten Fragen rund um die Rezeptbelieferung.

» Hier können Sie sich die Abgabehilfe kostenlos herunterladen

» Hier geht´s zum Pflichttext

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