Wirkstoff Duloxetin: Rezeptbelieferung in der ApothekeNachdem der Patentschutz für Cymbalta® (Wirkstoff Duloxetin) abgelaufen ist, hat das Unternehmen Lilly Deutschland GmbH mit Duloxetin Lilly ein zu Cymbalta® identisches „Generikum“ auf den Markt gebracht. Da Cymbalta® weiterhin vertrieben wird, können sowohl Cymbalta®- als auch Duloxetin Lilly-Verordnungen die Apotheke erreichen. Auch eine reine Wirkstoffverordnung ist möglich. Praxisbeispiel: Die Apotheke erhält folgendes Rezept (Kostenträger Techniker Krankenkasse):
Freie Auswahl unter den RabattarzneimittelnWerden beim vorliegenden Kostenträger rabattierte Arzneimittel gelistet, so muss die Apotheke diese vorrangig abgeben. Allerdings kann sie unter den Rabattarzneimitteln frei wählen (nach Rahmenvertrag § 4 (2)). Da im genannten Praxisbeispiel sowohl Cymbalta® als auch Duloxetin Lilly rabattiert sind, können beide Arzneimittel auf das Rezept abgegeben werden. Identische Bioverfügbarkeit – Wechsel aus pharmakologischer Sicht unproblematischDa Cymbalta® und Duloxetin Lilly zu 100 % identisch sind – auch hinsichtlich der Bioverfügbarkeit –, ist auch ein Wechsel zwischen beiden Präparaten pharmakologisch unproblematisch. Veränderungen des Blutplasmaspiegels sind nicht zu erwarten.
Neu: Abgabehilfe zu Cymbalta®/Duloxetin LillyDie Abgabehilfe beinhaltet praxisrelevante Informationen zu beiden Präparaten und unterstützt Sie bei den wichtigsten Fragen rund um die Rezeptbelieferung. » Hier können Sie sich die Abgabehilfe kostenlos herunterladen DEDLG00004e |