Tagesfrage Nr. 2: „Rezeptursubstanz nicht lieferbar“
Frage:
Wir haben folgendes Problem:
Ein Arzt hat 20 g Dexamfetaminlösung nach NRF verordnet. Wir benötigen für die Herstellung eine Wirkstoffmenge von 0,5 g, wollten also die 1-g-Größe bestellen. Diese ist auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar, wir bekommen hierfür die Bestätigung vom Hersteller schriftlich. Wir möchten jetzt für die Rezeptur die 10-g-Größe bestellen und auch die ganze Packung berechnen, da wir den Rest höchstwahrscheinlich nicht mehr verwenden können und letztendlich vernichten müssen. Gibt es in diesem Bereich schon Erfahrungen, was Retaxationen der Kassen angeht?
Antwort:
Leider können Sie in diesem Fall nicht die Menge der Großpackung berechnen. In Rezepturen dürfen Sie ...
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