Tagesfrage Nr. 2: „Verordnung nach § 27 a“
Frage:
Stimmt es, dass bei einer GKV-Verordnung nach § 27 a die Rezeptgebühr wegfällt, die Hälfte des Arzneimittelpreises zulasten der Kasse und die andere zulasten der Patientin geht?
Antwort:
Die Versicherte trägt 50 % der Kosten der Maßnahmen, die von der Krankenkasse im Rahmen ...
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