Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage Nr. 1: „Ibu 600 N1 oder Ibu 600 10 Stück?“

Frage:
Wir haben öfter folgendes Problem: Ein Zahnarzt verordnet mal „Ibu 600 N1“, mal „Ibu 600 10 St“. Bei der N1-Verordnung geben wir Rabattvertragsmedikamente mit 20 St. ab. Bei der Verordnung über 10 Stück gibt es meistens keine Rabattvertragsartikel, sodass wir 10 St. abgeben. Müsste man auch in diesem Fall besser die 20 St. (N1) abgeben, auch wenn nur 10 St. OHNE N-Bezeichnung auf dem Rezept stehen? Oder riskiert man in jedem Fall eine Retaxation?
Antwort:
Ibuprofen-Präparate werden den Antiphlogistika zugeordnet und den folgenden Normbereichen zugeteilt ...


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