Tagesfrage Nr. 2: „Mini Spike Medizinprodukt“
Frage:
Wir erhielten ein Rezept einer Kundin (gebührenfrei) über „10 Mini Spike, PZN 02157964“ zu lasten der KKH, IK 9375503.
Unsere Software ADG taxiert diese zu lasten der Krankenkasse. Im Stammsatz sind diese Mini Spikes aber als Medizinprodukt angegeben, sie stehen NICHT auf der Medizinprodukteliste und werden so unserer Meinung nach nicht von der Kasse übernommen. Ein Anruf in einer befreundeten Apotheke und eine Überprüfung mit deren Software Lauer-Fischer brachte als Antwort, Mini Spikes sind Hilfsmittel und man sollte die Empfangsbestätigung auf dem Rezept durch den Patienten nicht vergessen. Was nun?
Antwort:
Sowohl Hilfsmittel, als auch Verbandmittel / Pflaster werden in die große Gruppe der Medizinprodukte eingeordnet. ...
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