Tagesfrage Nr. 2: „Tresiba Mehrfachverordnung“
Frage:
Zum wiederholten Male liegt uns eine Verordnung über
„Tresiba 200 3 x 3 ml 2 OP“ vor. Bei Abgabe von 2 Packungen auf einem Rezept liegt eine Verordnung über eine Menge des N1-Bereiches vor. Allerdings ist die 3 x 3-ml-Packung die größte im Handel befindliche – und einzige – Packung! Wie sollen wir uns verhalten? |