Targin®: Importabgabe bringt oft keinen VorteilDer Rahmenvertrag, der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen wurde, legt fest, dass Apotheken eine Importquote zu erfüllen haben. Diese wurde auf 5 % pro Krankenkasse und Quartal festgelegt. Aus Angst, die Quote nicht zu erreichen, werden in der Praxis jedoch deutlich mehr Importe verordnet. Doch in vielen Fällen bietet die Abgabe eines Importes gar keinen Vorteil. Kein 15/15-Import – kein Bonus Nur mit der Abgabe eines sogenannten 15/15-Imports können Apotheken die Importquote bzw. einen Importbonus erreichen. Ein 15/15-Import ist entweder 15 Euro oder 15 % günstiger als das Originalpräparat. Viele im Handel befindliche Importe erfüllen den nötigen Preisabstand aber nicht. Praxisbeispiel Verordnet ist: Targin® 10 mg/5 mg 20 St. Ret. N1 Mundipharma, KK AOK Rheinland/Hamburg (IK 4212505) Beim Blick in die Apothekensoftware wird ersichtlich, dass kein im Handel befindlicher Import den 15/15-Preisabstand erfüllt:
„I“ steht für Importe, die den 15/15-Preisabstand NICHT erfüllen. Fazit: Die Apotheke kann das verordnete Originalpräparat Targin® von Mundipharma ohne Retaxgefahr beliefern. Die Abgabe eines Importes bietet in Bezug auf die Erfüllung der Importquote keinen Vorteil. Neu: Abgabehilfe zu Targin® Die Abgabehilfe zu Targin® unterstützt Sie mit einem übersichtlichen Fließschema bei der Abgabe von „Original vs. Import“. Zudem greift sie das Thema „Neue Targin®-Indikation Restless Legs Syndrom“ auf und gibt wichtige Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung. » Hier können Sie sich die Targin®-Abgabehilfe kostenlos herunterladen |