MS-Therapeutikum Extavia® für viele Patienten die günstigste TherapieUnter den Basistherapeutika zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) stellt Extavia® für viele Patienten die preisgünstigste Alternative dar, denn zu dem Arzneimittel bestehen viele kassenspezifische Zuzahlungsermäßigungen:
Patienten, die bei einer dieser Krankenkassen versichert sind, müssen bei der Einlösung von Rezepten über Extavia® keine Zuzahlung leisten, bzw. nur einen Anteil von 50 % im Falle der BKK Wirtschaft und Finanzen. Erhält ein Patient stattdessen das wirkstoffidentische Betaferon®, fallen hingegen unter Umständen Zuzahlungen an, da es für dieses Präparat deutlich weniger krankenkassenspezifische Zuzahlungsermäßigungen gibt. Praxisbeispiel Die Apotheke erhält eine Verordnung über Betaferon 250 µg/ml 14 St. N2, Krankenkasse ist die AOK Bayern. In der Apothekensoftware wird als Abgabeoption u. a. Extavia® von Novartis angezeigt. Dieses ist ebenso wie Betaferon® von Bayer Vital für die betreffende Krankenkasse rabattiert:
Bei der Abgabe von Betaferon® muss der Patient allerdings 10 € Zuzahlung leisten, wohingegen bei Extavia® aufgrund der kassenspezifischen Befreiung keine Zuzahlung anfällt:
Da die Apotheke frei zwischen den Rabattartikeln wählen kann, kann sie dem Patienten die Zuzahlung durch Abgabe von Extavia® ersparen. » Auf www.arzneikompass.de können Patienten nachschauen, welche Arzneimittel die Apotheke abgeben darf und welche Zuzahlungen jeweils anfallen. » Weitere Informationen zu Extavia® auf www.extavia.de |