Tagesfrage Nr. 2: „Mehrfachverordnung Attentin“
Frage:
Wir bekommen regelmäßig eine BtM-Verordnung über „Attentin 5 mg Tbl. 100 St.“.
Die 50er-Packung Attentin ist eine N2-Größe. Ein N3-Bereich ist zwar definiert, es gibt aber bei Attentin keine entsprechende Packungsgröße. Dürfen dann 2 x 50 Attentin abgegeben werden? Eine Verordnung von 2 x N2 ist ja bei einem BtM nicht ausreichend. |