GSK informiert

ANORO® ohne N-Kennzeichen voll erstattungsfähig

Packungen ohne Normkennzeichen sorgen immer wieder für Unsicherheiten bei der Abgabe in der Apotheke. Handelt es sich um eine Jumbopackung, darf sie nicht zulasten der GKV abgegeben werden. Häufig tragen Packungen aber deshalb kein N-Kennzeichen, weil ihre Menge zwischen zwei Normbereichen liegt. Dann können Sie zulasten der GKV abgegeben werden.

Beispiel ANORO® 3 x 30 Einzeldosen

Die 3er-Packung ANORO® mit 3 x 30 Einzeldosen trägt keine N-Kennzeichnung, da die Gesamtmenge von 90 Einzeldosen zwischen zwei Normbereichen liegt. Dennoch ist sie uneingeschränkt erstattungsfähig, da die Menge die größte Messzahl Nmax = 100 nicht überschreitet. Bei einer Mengenverordnung von 3 x 30 Einzeldosen kann die Packung somit zulasten der GKV abgegeben werden:

Vorsicht bei Mehrfachverordnungen

Vorsicht ist hingegen gefragt, wenn der Arzt mehrere dieser Packungen auf einem Rezept verordnet, z. B. 2 x 3 x 30 Einzeldosen. Da die Gesamtmenge (180 Stück) oberhalb der Nmax liegt ohne ein Vielfaches davon zu sein, ist die Abgabe nicht möglich:

In diesem Fall sollte Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, damit dieser das Rezept auf eine abgabefähige Menge ändert.

» Basistext Anoro