Portal-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

Tagesfrage Nr. 2: „Abgabe der Jumbopackung erlaubt?“

Frage:
Uns liegt eine Verordnung über „Predni H injekt 10, 100 St“ vor. Diese Packung trägt kein N-Kennzeichen und unsere EDV zeigt eine Warnmeldung an.

Die Abgabe dieser Packung wäre jedoch um einiges günstiger als 10 x die 10er-Packung.

Dürfen wir also trotzdem die 100er-Packung abgeben?
Antwort:
Bei der von Ihnen angegebenen PZN handelt es sich um eine Jumbopackung:





Diese darf nicht zulasten der GKV abgegeben werden, es sei denn Sie lassen sich die Abgabe vorab genehmigen (schriftlich, und dokumentieren!). Problematisch ist, dass Sie die Menge auch nicht mit kleineren Packungen zusammen stückeln können, da es sich bei der Gesamtmenge von 100 Stück auch nicht um ein Vielfaches der Nmax(=12) handelt.

Daher ist in jedem Fall eine Rücksprache mit dem Arzt und die Ausstellung eines neuen Rezepts erforderlich.

Vielleicht haben Sie in diesem Fall aber aufgrund des Preisunterschiedes tatsächlich Erfolg bei der Genehmigung der Jumbopackung.

Die Einteilungen von Arzneimitteln in die Packungsgrößenverordnung können Sie mithilfe der PZN einfach und schnell in unserem PZN-Checkplus ermitteln. ...


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