Happy End für Pentalong® – jetzt TV-Beitrag bewerten und 50 DAPs-Punkte sichern!
Ende Juli 2016 hat das BfArM für Pentalong® eine Nachzulassung erteilt. Das Langzeitnitrat war zwar auch davor verkehrsfähig, allerdings mit einer fiktiven Zulassung. Es konnte verordnet, musste aber von der GKV nicht erstattet werden.
Als Apothekenmitarbeiter gehört es auch zu Ihren Aufgaben, Patienten über Themen wie die Erstattungsfähigkeit von Pentalong® aufzuklären. Vor diesem Hintergrund möchten wir gerne wissen, ob der Sachverhalt in dem TV-Beitrag Ihrer Meinung nach verständlich dargestellt wurde.
Bitte schauen Sie sich den Beitrag an (Dauer 4:20 min) und beantworten Sie die unten stehenden Fragen. Als Aufwandsentschädigung bekommen Sie 50 DAPs-Punkte gutgeschrieben.
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