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Pharmazeutische Bedenken – ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Parkinsontherapie

Madopar® (Levodopa/Benserazid) wird zur Therapie des Morbus Parkinson verwendet. Diese ist sehr komplex – jeder Patient muss individuell eingestellt werden. Ist ein Patient z. B. auf eine bestimmte Darreichungsform wie bei Madopar® LT (= lösliche Tablette) eingestellt, weil er morgens auf einen schnellen Wirkeintritt angewiesen ist oder unter Schluckbeschwerden leidet, kann eine Arzneimittelsubstitution den Therapieerfolg gefährden.

Wechsel auf andere Produkte vermeiden

Da es zu Madopar® auch Generika gibt, können in der Apothekensoftware entsprechende Austauschoptionen angezeigt werden. Ein Wechsel auf einen anderen Hersteller kann jedoch problematisch sein:

  • Zulässige Abweichungen in der Bioverfügbarkeit können zu kritischen Veränderungen des Blutspiegels führen.
  • Begleitsymptome wie Schluckbeschwerden können die Einnahme erschweren, wenn das Austauschpräparat eine andere Darreichungsform besitzt (z. B. Filmtablette vs. lösliche Tablette).
  • Zusätzlich kann die Therapietreue bzw. Compliance gefährdet sein.
Pharmazeutische Bedenken retaxsicher anwenden

Wird bei einer Verordnung über ein Madopar®-Produkt (ohne Aut-idem-Kreuz) die vorrangige Abgabe eines anderen Rabattartikels angezeigt, können Pharmazeutische Bedenken angemeldet werden, um die Umstellung eines gut eingestellten Patienten zu verhindern.

Wichtig ist die vollständige Dokumentation auf dem Rezept. Dazu gehören neben der Sonder-PZN 02567024 und Faktor „6“ auch eine Begründung des individuellen Falls samt Datum und Unterschrift bzw. Kürzel auf der Verordnung.

Beispiel eines individuellen Vermerks:

Weitere Informationen zu Madopar® bietet ein aktueller Beratungsleitfaden,
der zum kostenlosen Download bereitsteht.

» Beratungsleitfaden Madopar®