In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Darf bei BtM eine kleinere Packung als verordnet abgegeben werden?“
Frage:
Zulasten der Barmer GEK ist Equasym 30 mg ret. N3 100 St. auf einem BtM-Rezept verordnet. Zusätzlich ist der Wortlaut „einhundert“ aufgedruckt und das Rezept mit einem „A“ versehen. Es gibt aber keine N3 im Handel. Dürfen wir die N2-Packung mit 60 Stück ohne Gegenzeichnen und ohne Rezeptänderung abgeben?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
In diesem Fall ist § 6 Abs. 1 Rahmenvertrag anzuwenden. Demnach dürfte die nächst kleinere Packungsgröße …
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