In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Kontrazeptiva: Erstattung auch über 20 Jahre mit Stempel auf dem Rezept?“
Frage:
Zulasten der TK wurde ein Kontrazeptivum für eine 20-jährige Frau verordnet. Ein Stempelaufdruck „Verordnung nach § 24 SGB V“ deutete auf die Erstattung der Kontrazeptiva bis zum 20. Geburtstag hin. Da die Dame zwar über 20 Jahre ist, aber der besagte Stempel aufgebracht wurde – dürfen wir das Kontrazeptivum zulasten der Kasse abgeben?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Kontrazeptiva sind gemäß § 24a SGB V für Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr erstattungsfähig, d. h. bis …
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