In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „BtM-Rezept: Ist die Anzahl der verordneten Arzneimittel oder die der Wirkstoffe maßgeblich?“
Frage:
Können drei Betäubungsmittel auf einem BtM-Rezept verordnet werden, wenn es sich insgesamt nur um zwei Wirkstoffe handelt (unterschiedliche Wirkstärken)?
Beispiel: Tilidin-Tropfen (PZN 01017103), Fentanyl-Pflaster 12 µg/h 1 A-Pharma (PZN 01744955) und Fentanyl-Pflaster 50 µg/h 1 A-Pharma (PZN 00682809) auf einem Rezept.
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Tatsächlich bezieht sich die Höchstverordnungsmenge auf die Wirkstoffe.
Gemäß § 2 BtMVV darf der Arzt … » Lesen Sie hier weiter |