PUREN Pharma informiert

Pentalong® 50 mg ab sofort wieder in der GKV-Erstattungspflicht

Der Rechtsstreit um Pentalong® 50 mg Tabletten ist endgültig beigelegt: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Versagung der Nachzulassung im Jahr 2005 nicht rechtmäßig war.

Daraufhin wurde Pentalong® 50 mg mit Wirkung zum 29.07.2016 nachzugelassen. Das Arzneimittel ist nicht länger fiktiv, sondern regulär zugelassen.

Pentalong® 50 mg Tabletten können daher ab sofort wieder vollumfänglich zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden.


_Abb.: Die Packung von Pentalong® gibt es ab Oktober 2016 im
_PUREN Design. Die Pharmazentralnummern bleiben
_unverändert.

» Arztinformation zur Nachzulassung von Pentalong® 50 mg