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Der Rechtsstreit um Pentalong® 50 mg Tabletten ist endgültig beigelegt: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Versagung der Nachzulassung im Jahr 2005 nicht rechtmäßig war.
Daraufhin wurde Pentalong® 50 mg mit Wirkung zum 29.07.2016 nachzugelassen. Das Arzneimittel ist nicht länger fiktiv, sondern regulär zugelassen.
Pentalong® 50 mg Tabletten können daher ab sofort wieder vollumfänglich zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden.
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_Abb.: Die Packung von Pentalong® gibt es ab Oktober 2016 im
_PUREN Design. Die Pharmazentralnummern bleiben
_unverändert.
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