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Madopar® – Parkinson-Therapie mittels Pharmazeutischer Bedenken sichern

Bei Madopar® handelt es sich um ein Kombinationspräparat mit der Wirkstoffkombination Levodopa/Benserazid, welches bei der Behandlung des Morbus Parkinson zum Einsatz kommt.

Außer Hartkapseln und Tabletten sind auch lösliche Tabletten (Madopar® LT) zur Behandlung von Patienten, die morgens auf einen schnellen Wirkeintritt angewiesen sind oder unter Schluckbeschwerden leiden, sowie Retardkapseln (Madopar® Depot) verfügbar. Letztere werden besonders zur Überbrückung längerer Einnahmepausen und als Basistherapie für Menschen mit stärkeren Parkinson-Symptomen eingesetzt.

Da Morbus Parkinson eine stetig fortschreitende, neurodegenerative Erkrankung ist, die eine besondere Therapieeinstellung erfordert, sollte vor allem im fortgeschrittenen Stadium und bei vorliegender Polymedikation von einer Arzneimittelsubstitution abgesehen werden.

Drei gute Gründe für Pharmazeutische Bedenken in der Parkinson-Therapie:
  • Kritische Arzneimittelgruppe: schwierig einzustellende Therapie vor allem im fortgeschrittenen Stadium, da durch die fortschreitende Neurodegeneration das therapeutische Fenster im Krankheitsverlauf immer kleiner wird
  • Kritische Patientengruppe: ältere, multimorbide Patienten unter Polymedikation, hohe Gefahr für Einnahmefehler/Verwechslungen, Betroffene besonders anfällig für Compliance-Probleme
  • Kritische Indikation: unheilbare, stetig fortschreitende Erkrankung
Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

Ist bei einer Verordnung über ein Madopar®-Produkt die vorrangige Abgabe eines anderen Rabattartikels angezeigt, können Pharmazeutische Bedenken gemäß § 17 (5) ApBetrO geltend gemacht werden, um die Umstellung eines gut eingestellten Patienten zu verhindern.

Zusätzlich zu der Sonder-PZN 02567024 samt Faktor „6“ für Pharmazeutische Bedenken muss noch eine individuelle Begründung mit Datum und Unterschrift bzw. Kürzel auf dem Rezept vermerkt werden.

Beispiel

Ist die Dokumentation auf dem Rezept vollständig, so hat die Apotheke auch keine Retaxation wegen Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels zu befürchten.


Weitere Informationen zu Madopar® bietet ein aktueller Beratungsleitfaden, der zum kostenlosen Download bereitsteht.

» Beratungsleitfaden Madopar®