Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problema­tische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor.

Tagesfrage: „Muss die Apotheke auf „Entwicklungsstörung“ prüfen?“

Frage:
Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der TK für eine 17-Jährige über „Solcoseryl 5 g“ mit dem Zusatz „Läsion an der Wange“ vor. Dürfen wir es auf Kassenkosten abgeben? Eine Entwicklungsstörung muss nicht auf dem Rezept vermerkt sein oder von uns geprüft werden?
Antwort:
Bei Solcoseryl handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel:

SOLCOSERYL akut Paste, P 02 848 786 Arzneimittel, Apo.pflicht

Apothekenpflichtige Arzneimittel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre (§ 34 Abs. 1 SGB V).
Die Apotheke kann und muss …

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