In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Muss die Apotheke auf „Entwicklungsstörung“ prüfen?“
Frage:
Uns liegt ein Kassenrezept zulasten der TK für eine 17-Jährige über „Solcoseryl 5 g“ mit dem Zusatz „Läsion an der Wange“ vor. Dürfen wir es auf Kassenkosten abgeben? Eine Entwicklungsstörung muss nicht auf dem Rezept vermerkt sein oder von uns geprüft werden?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Bei Solcoseryl handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel:
SOLCOSERYL akut Paste, P 02 848 786 Arzneimittel, Apo.pflicht Apothekenpflichtige Arzneimittel erstatten die gesetzlichen Krankenkassen für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre (§ 34 Abs. 1 SGB V). Die Apotheke kann und muss … » Lesen Sie hier weiter |