Seit 1. April 2016 gültig: Überarbeiteter vdek-ArzneimittelversorgungsvertragDer Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen haben den bestehenden Arzneimittelversorgungsvertrag überarbeitet. Dabei sind die folgenden Änderungen für die Apothekenpraxis von besonderer Bedeutung. Belieferung von Blutzuckerteststreifen:
Substitutionsausschlussliste (Austausch Original vs. Import):
» Download des aktualisierten vdek-Arzneimittelversorgungsvertrages Arztstempel und Telefonnummer: Verlängerung der Schonfrist Der Verband der Ersatzkassen hat zudem bestätigt, die Friedenspflicht für fehlende oder unvollständige Angaben im Vertragsarztstempel weiter zu verlängern: Bis zum 30.06.2016 wird auf Retaxationen diesbezüglich verzichtet. |