In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Wann darf das namentlich verordnete Arzneimittel abgegeben werden?“
Frage:
Könnten Sie bitte die Passage aus § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag, „[…] im Falle der aut idem-Ersetzung zusätzlich auch das namentlich verordnete Arzneimittel“, näher erläutern?
Darf das namentlich verordnete Arzneimittel nur dann abgegeben werden, wenn das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist oder auch, wenn das Rabattarzneimittel in der Apotheke nicht verfügbar ist, mit der Begründung „Akutversorgung“?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Mit der Formulierung „im Falle der Aut-idem-Ersetzung“ ist der Fall einer namentlichen Verordnung ohne Aut-idem-Kreuz gemeint (aut idem = „oder das Gleiche“). ...
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