DAP informiert

Seit 1. April 2016 gültig: Überarbeiteter vdek-Arzneimittelversorgungsvertrag

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Verband der Ersatzkassen haben den bestehenden Arzneimittelversorgungsvertrag überarbeitet. Dabei sind die folgenden Änderungen für die Apothekenpraxis von besonderer Bedeutung.

Belieferung von Blutzuckerteststreifen:

  • Die Quote zur Abgabe von Blutzuckerteststreifen der Preisklasse B wurde auf 50 % erhöht (vorher 45 %). Zum 01.10.2016 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 55 %.

Substitutionsausschlussliste (Austausch Original vs. Import):

  • Ein Austausch zwischen Original und Import ist erlaubt (lt. § 4 (13)). Zudem sind Rabattarzneimittel (Original/Import) vorrangig abzugeben. Wirkstoffverordnungen ohne Nennung des konkreten Handelsnamens gelten als unklare Verordnungen. Bei diesen ist Rücksprache mit dem Arzt hinsichtlich des abzugebenden Arzneimittels zu halten und dies auf dem Rezept zu dokumentieren.

» Download des aktualisierten vdek-Arzneimittelversorgungsvertrages

Arztstempel und Telefonnummer: Verlängerung der Schonfrist

Der Verband der Ersatzkassen hat zudem bestätigt, die Friedenspflicht für fehlende oder unvollständige Angaben im Vertragsarztstempel weiter zu verlängern: Bis zum 30.06.2016 wird auf Retaxationen diesbezüglich verzichtet.

» Fragen und Antworten zum Vertragsarztstempel