In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage: „Arztstempel bei Urlaubsvertretung“
Frage:
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Archiv der Abgabeprobleme
Muss ein Arzt, der einen Vertragsarzt im Urlaubsfall vertritt, im Arztstempel oder zusätzlich (von Hand, gestempelt) auch seinen Namen, Vornamen, Berufsbezeichnung und den Vermerk „i. V.“ zu seiner Unterschrift angeben? Und wie sieht es bei einem Weiterbildungsassistenten (Arzt in Weiterbildung) aus, der unter Aufsicht des Praxisinhabers tätig ist? Lt. KV unterschreibt er Rezepte des Praxisinhabers „i. A.“? Muss auch er seinen Namen, Vornamen und die Berufsbezeichnung auf dem Rezept angeben oder reichen die Angaben des Praxisinhabers?
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