Pharmazeutische Bedenken: „Psychische Instabiliät“

Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.

Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen.

In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Patientengruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann.

Heute: Psychische Instabiliät

Für psychisch instabile Patienten ist das Vertrauen in die medikamentöse Behandlung besonders wichtig. Häufig sind sie schnell verunsichert und bevorzugen meist die Einnahme ihrer bewährten Medikamente. Somit droht auch hier eine erhöhte Gefahr von Non-Compliance, wenn verordnete Arzneimittel gegen rabattierte substituiert werden.