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Seit 1. März 2016: Racecadotril ab 12 Jahren nicht mehr verschreibungspflichtig

Mit Inkrafttreten der 14. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) am 01. März 2016 wurde der Wirkstoff Racecadotril auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht entlassen.

Racecadotril kann demnach zur symptomatischen Behandlung von akutem Durchfall für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen ohne Rezept abgegeben werden bei

  • Erwachsenen über 18 Jahren in Konzentrationen von 100 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von bis zu 1000 mg je Packung,
  • Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gemeinsam mit oraler Dehydratation in Konzentrationen von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist.

Für Erwachsene ist bereits das Präparat Vaprino® (Boehringer Ingelheim) auf dem Markt. Ein entsprechendes apothekenpflichtiges Präparat für Kinder ist in der vorgegebenen Wirkstärke und mit der geforderten Kennzeichnung noch nicht im Handel.