Portal-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

Tagesfrage Nr. 2: „Arztstempel: Vorname auch bei Klinikärzten?“

Frage:
Auf Rezepten müssen der Vorname des Arztes und die Telefonnummer stehen. Gilt das auch für Klinikärzte? Wie leserlich müssen Name und Vorname vermerkt sein?
Reicht die Telefonnummer der Zentrale der Klinik (Poliklinik) oder ist die Telefonnummer der Abteilung nötig (was im Prinzip wichtiger wäre)?
Antwort:
Auch ein verschreibender Klinikarzt muss auf der Verordnung mit Vor- und Zuname genannt sein. Meist wird der Name ...


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