Tagesfrage Nr. 2: „Ist Otodolor erstattungsfähig?“
Frage:
Wir haben eine Verordnung zulasten der AOK Baden-Württemberg über „Otodolor mit Lidocain OHT“ für ein Kind. Es handelt sich um ein verschreibungspflichtiges Medizinprodukt. Kann ein solches zulasten der Kasse abgegeben werden?
Antwort:
Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter können nur dann zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt sind. ...
» Lesen Sie hier weiter |