In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „BtM: Korrektur der Stückzahl“
Frage:
Uns liegt folgende BtM-Verordnung vor:
„Ritalin LA 40 mg 30 St.“ Im Handel sind aber nur 28 Stück. Dürfen wir diese Packungsgröße ohne Rezeptänderung abgeben?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Da BtM-Verordnungen gemäß der Betäubungsmittverschreibungsverordnung immer stückzahlgenau verordnet werden müssen, sollte dieser erkennbare Irrtum vor Abgabe der 28-Stück-Packung korrigiert werden. ...
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