Tagesfrage Nr. 2: „Ist Cialis erstattungsfähig?“
Frage:
Uns liegt ein Rezept über „Cialis 5 mg 84 Stück“ zulasten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland vor.
Wenn wir es in das Kassensystem übernehmen, kommt folgende Meldung:
„Das Arzneimittel kann gemäß AM-RL Anlage II ausnahmsweise für folgende Indikation verordnet werden: zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern.“ Eine Indikation (benignes Prostatasyndrom) steht ebenfalls auf dem Rezept. Können wir das Medikament auf das Rezept beliefern?
Antwort:
Cialis ist in der Wirkstärke 5 mg erstattungsfähig, wenn es zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms eingesetzt wird. Patienten, die Cialis zur Behandlung der erektilen Dysfunktion erhalten, müssen aber weiterhin die Kosten für das Medikament selbst tragen. ...
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