Richtiger Umgang mit Mehrfachverordnungen über Elvanse®Elvanse® (Wirkstoff Lisdexamfetamindimesilat) zur Behandlung der ADHS bei Kindern und Jugendlichen ist seit dem 1. Dezember 2015 in drei neuen Dosierstärken erhältlich. Mit den nun insgesamt sechs zur Verfügung stehenden Dosierungen (20, 30, 40, 50, 60 und 70 mg) ist eine maßgeschneiderte Therapie in noch feineren Dosierungsschritten möglich. Einteilung in die PackungsV Zu jeder Dosierstärke ist jeweils eine Packung mit 30 Stück im Handel. Obwohl diese kein Normkennzeichen tragen, sind alle Packungen voll erstattungsfähig, da die Menge zwischen N1- und N2-Bereich liegt und die Nmax von 100 Stück nicht überschritten wird. Die Einteilung der Normbereiche für Elvanse® erfolgt unter der Gruppe „Psychopharmaka“:
Abgabe mehrerer Packungen Bei ADHS ist in der Regel eine Dauerbehandlung erforderlich, weshalb Ärzte mitunter mehrere Packungen auf einem Rezept verordnen. Rezeptbeispiel:
Bis zu einer Gesamtmenge von 90 St. (3 x 30 St.) können Mehrfachverordnungen über Elvanse® problemlos beliefert werden, da die größte Messzahl Nmax von 100 St. nicht überschritten wird. Sieht der Arzt eine höhere Gesamtmenge (z. B. 4 x 30 St.) vor, so sollte diese auf zwei getrennten Rezepten mit unterschiedlichen Ausstellungsdaten verordnet werden (retaxsicherste Variante)!
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