Tagesfrage Nr. 2: „Sildenafil zur PAH-Therapie“
Frage:
Uns liegt folgende Verordnung zulasten der AOK Plus vor:
„Sildenafil Abz 25 mg FTA 7 x 12 St. (84), Indikation: RR-Senkung bei pulmonaler Hypertonie, ökonomische Alternative zu Revatio 20“ Das verordnete Präparat ist ein Lifestyle-Produkt und außerdem trägt die Packungsgröße kein N-Kennzeichen. Können wir das Rezept zulasten der GKV beliefern?
Antwort:
Lifestyle-Medikamente werden gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Da das verordnete Sildenafil-Präparat ein Lifestyle-Arzneimittel ist, ...
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