In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Ersetzt der Vermerk „Notfall“ das „noctu“-Kreuz?“
Frage:
Ich habe eine grundsätzliche Frage:
Wenn ein Arzt auf einem Rezept im Notdienst den Vermerk „Notfall“ gestempelt bzw. aufgeschrieben hat, kann dann auch die Notdienstgebühr der Kasse in Rechnung gestellt werden? Oder muss zwingend „noctu“ angekreuzt sein und der Vermerk ist irrelevant?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Für alle gesetzlichen Kassen gilt, dass, wenn das Feld „noctu“ auf dem Rezept angekreuzt ist, die Kasse die fällige Notdienstgebühr von 2,50 Euro übernimmt. ...
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