Tagesfrage Nr. 2: „Ist im Notdienst ein Vermerk erforderlich?“
Frage:
Bei Pharmazeutischen Bedenken muss die Begründung explizit mit Datum und Unterschrift auf das Rezept. Gilt das auch für die „Akutversorgung“ und den Notdienst?
Gibt es bzgl. dieser Fragestellung schon Retaxationen?
Antwort:
Die Pflicht, bei der Nichtabgabe von Rabattarzneimitteln zusätzlich zu Sonder-PZN und jeweiligem Faktor einen handschriftlichen Vermerk (mit Datum und Unterschrift) auf das Rezept zu bringen, besteht gemäß Rahmenvertrag für die Akutversorgung, den Notdienst und Pharmazeutische Bedenken. ...
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