In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Lidocain-Nasentropfen nach NRF ohne Rezept?“
Frage:
Wir hatten in unserer Apotheke eine Anfrage nach „Lidocain Nasentropfen 4 % zur Migränebehandlung“. Zur Herstellung bietet das NRF auch eine geeignete Rezeptur an. Meine Frage ist jedoch, ob Lidocain zur nasalen Anwendung rezeptpflichtig ist oder ob die Abgabe auch ohne Rezept möglich ist?
Laut AMVV ist die Abgabe von Lidocain zur Anwendung am Auge und des äußeren Gehörgangs verschreibungspflichtig. Zur nasalen Anwendung müsste es demnach verschreibungsfrei sein?
Antwort:
» Viele Fragen von Kollegen mit Lösungen finden Sie in unserem
Archiv der Abgabeprobleme
Lidocain zur nasalen Anwendung wird tatsächlich in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) nicht gesondert erwähnt, weshalb man von einer nicht verschreibungspflichtigen Anwendung auf der Nasenschleimhaut ausgehen könnte. Denn Lidocain zum Aufbringen auf die Haut oder Schleimhaut ist gemäß AMVV von der Verschreibungspflicht ausgenommen, außer ...
» Lesen Sie hier weiter |