Tagesfrage Nr. 2: „BtM-Notfallverschreibung Abgabedatum“
Frage:
In unserem Notdienst am Sonntag erhielten wir ein rosa Kassenrezept über Morphin Injektionslösung, welche wir nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt abgaben.
Einen Tag später erhielten wir zuverlässig das dazugehörige BtM-Rezept. Nun wissen wir nicht genau, mit welchem Datum wir das Rezept bedrucken sollen. Das rosa Rezept ist auf den Sonntag (Tag der Belieferung) ausgestellt. Das nachgereichte BtM-Rezept hat aber das Datum vom darauf folgenden Tag (Montag). Müssen wir das tatsächliche Abgabedatum aufdrucken? Außerdem fehlt auf der Notfallverordnung der Buchstabe N. Dürfen wir diesen nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen?
Antwort:
Das rosa Kassenrezept, welches Sie im Notdienst erhalten haben, muss den Zusatz „Notfallverschreibung“ tragen. (Falls dieser fehlt, sollte er vom Arzt nachgetragen werden.) Das Betäubungsmittel darf dann nach Rücksprache mit dem Arzt ausnahmsweise auch ohne ...
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