In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Reicht Defektbeleg des Großhändlers?“
Frage:
Wir werden nur von einem Großhändler beliefert. Wie ist die rechtliche Situation, wenn unser Großhändler einen Rabattartikel nicht liefern kann, der aber sonst eigentlich lieferbar wäre. Könnte uns die Krankenkasse dann trotzdem retaxieren? Müssen wir irgendetwas bei der Belieferung beachten?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Dieser Sachverhalt ist in § 4 (2) des Rahmenvertrags Satz 2 und 3 geregelt: ...
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