In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „Prograf – Original vs. Import“
Frage:
Wir haben häufig eine Verordnung über Prograf vorliegen, teilweise ohne nähere Definition ob Import oder Original, teilweise mit dem Zusatz „Import“. Was dürfen wir in Anbetracht der Substitutionsausschlussliste abgeben?
Sie schreiben in anderen Artikeln (z. B. bzgl. L-Thyroxin), dass der Hersteller nachgetragen werden muss. Prograf ist jedoch so teuer, dass wir keine Retaxation riskieren wollen. Wie verhält man sich, wenn nur „Prograf 1 mg 100 HKP“ auf dem Rezept steht? Darf ein Import abgegeben werden (würden wir bevorzugen, aufgrund besserer Einkaufskonditionen)? Und wie verhalte ich mich, wenn nur „Prograf Reimport“ auf dem Rezept steht?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Generell gelten Original und Import als identisch, sodass auch bei Arzneimitteln mit Substitutionsausschluss der Austausch zwischen Original und Import zulässig sein sollte (ähnlich wie bei einem Aut-idem-Kreuz). ...
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