Pharmazeutische Bedenken: „Pflanzliche Arzneimittel“

Apotheker können von der Substitution bzw. der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel absehen, wenn dem im konkreten Einzelfall – aus Sicht des Apothekers – Pharmazeutische Bedenken (ApBetrO § 17 Abs. 5) entgegenstehen.

Diese Möglichkeit ist noch immer nicht hinreichend bekannt. Zudem befürchten viele Apotheker, dass sie sich bei Nutzung dieser Möglichkeit einem erhöhten Retaxationsrisiko aussetzen.

In dieser Newsletter-Rubrik behandeln wir verschiedene Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution kritisch sein kann.

Heute: Pflanzliche Arzneimittel

Pflanzliche Arzneimittel werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Aufgrund der hohen Variabilität der Rohstoffe ist eine Standardisierung der Herstellungsverfahren besonders wichtig, um Phytopharmaka mit definierten Wirkstoffmengen und gleichbleibender Qualität und Wirksamkeit zu erzeugen. Da der exakte Herstellungsprozess eines pflanzlichen Arzneimittels in der Regel ein Betriebsgeheimnis ist, gibt es nur wenige deklarierte Parameter, die zur Beurteilung der Wirkstoffgleichheit herangezogen werden können.