Tagesfrage Nr. 2: „„A“ auf BtM-Rezept nachtragen“
Frage:
BtM-Rezept zulasten der DAK-Gesundheit:
Antwort:
Mit Ausnahme des Ausstellungsdatums und der Arztunterschrift darf die Apotheke gemäß § 9 (1) der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) folgende Angaben nach Rücksprache mit Arzt ändern oder ergänzen: ...
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