Portal-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

Tagesfrage Nr. 2: „„A“ auf BtM-Rezept nachtragen“

Frage:
BtM-Rezept zulasten der DAK-Gesundheit:
  • Buprenorphin-Hexal subling. 0,2 mg 50 SUT, gem. schriftlicher Anweisung
  • Transtec 70 µg/h Emra 20 Pflaster, transdermal N3, H: EMRAmed, gem. schriftlicher Anweisung
Da beide Betäubungsmittel Buprenorphin enthalten, ist nach unserer Rechnung die Höchstverschreibungsmenge von 800 mg überschritten. Ein „A“ ist auf dem Rezept nicht vorhanden. Muss das Rezept vom Arzt geändert werden (Praxis ist über 50 km entfernt)?
Antwort:
Mit Ausnahme des Ausstellungsdatums und der Arztunterschrift darf die Apotheke gemäß § 9 (1) der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) folgende Angaben nach Rücksprache mit Arzt ändern oder ergänzen: ...


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