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Abasaglar® – richtige Rezeptbelieferung mit dem Rabattarzneimittel

Abasaglar® (Wirkstoff Insulin glargin) ist ein analoges Basalinsulin, das seit September dieses Jahres im Handel ist. Des Weiteren existieren für Abasaglar® flächendeckend Rabattverträge mit den Krankenkassen.1

Es wird biotechnologisch hergestellt und daher auch als Biological bezeichnet. Für die Abgabe von Biologicals gelten besondere Vorgaben – diese zu kennen ist wichtig, um Retaxationen zu vermeiden.

Biologicals – Austausch ja oder nein?

Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie Abasaglar® dürfen nur in Ausnahmefällen gegeneinander ausgetauscht werden. Der Rahmenvertrag definiert in Anlage 1 die gegeneinander austauschbaren Präparate – unter diesen befindet sich weder das Präparat Abasaglar® noch der Wirkstoff Insulin glargin:

Weder der Wirkstoff Insulin glargin noch Abasaglar® sind in Anlage 1 des Rahmenvertrages gelistet → Kein Austausch auf Alternativarzneimittel erlaubt!

Voraussetzung: namentliche Abasaglar®-Verordnung

            Abb.: Auszug aus Anlage 1 des Rahmenvertrages
Besonderheit bei der Abgabe: Original vs. Import

Ein Austausch auf ein Alternativarzneimittel mit gleichem Wirkstoff ist also ausgehend von einer Abasaglar®-Verordnung nach den Vorgaben des Rahmenvertrages nicht erlaubt. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Original und Import2 ist folgende Vorgehensweise korrekt:

Allgemeine Regelungen:
  • Vorrangige Abgabe des rabattierten Originals (unabhängig vom Aut-idem-Kreuz)
  • Wenn kein Rabattvertrag zu beachten ist → Abgabe des Originals möglich (wenn dieses namentlich verordnet ist) → Abgabe eines 15/15-Importes nur bei nicht erfüllter Importquote sinnvoll!
Service: Abgabehilfe zu Abasaglar®

Praxisrelevante Informationen zu dem neuen Insulin-glargin-Präparat Abasaglar® und wichtige Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abasaglar®-Abgabehilfe.

» Hier geht's zur Abgabehilfe

» Hier geht's zur Fachinformation


1 Mit allen Krankenkassen, außer der AOK Baden-Württemberg. Die Vertragsverhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg laufen noch. Stand Oktober 2015; aktueller Stand der AMR-Verträge einsehbar unter www.abasaglar.de

2 Importe noch nicht im Handel (Stand Oktober 2015)

Weitere Informationen unter www.abasaglar.de

DE/BIV/00088b