Abasaglar® – richtige Rezeptbelieferung mit dem RabattarzneimittelAbasaglar® (Wirkstoff Insulin glargin) ist ein analoges Basalinsulin, das seit September dieses Jahres im Handel ist. Des Weiteren existieren für Abasaglar® flächendeckend Rabattverträge mit den Krankenkassen.1 Es wird biotechnologisch hergestellt und daher auch als Biological bezeichnet. Für die Abgabe von Biologicals gelten besondere Vorgaben – diese zu kennen ist wichtig, um Retaxationen zu vermeiden. Biologicals – Austausch ja oder nein?Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel wie Abasaglar® dürfen nur in Ausnahmefällen gegeneinander ausgetauscht werden. Der Rahmenvertrag definiert in Anlage 1 die gegeneinander austauschbaren Präparate – unter diesen befindet sich weder das Präparat Abasaglar® noch der Wirkstoff Insulin glargin:
Besonderheit bei der Abgabe: Original vs. ImportEin Austausch auf ein Alternativarzneimittel mit gleichem Wirkstoff ist also ausgehend von einer Abasaglar®-Verordnung nach den Vorgaben des Rahmenvertrages nicht erlaubt. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Original und Import2 ist folgende Vorgehensweise korrekt: Allgemeine Regelungen:
Service: Abgabehilfe zu Abasaglar®Praxisrelevante Informationen zu dem neuen Insulin-glargin-Präparat Abasaglar® und wichtige Hinweise zur richtigen Rezeptbelieferung finden Sie auf der neuen Abasaglar®-Abgabehilfe. » Hier geht's zur Fachinformation
Weitere Informationen unter www.abasaglar.de DE/BIV/00088b |