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Elvanse® jetzt in sechs Dosierstärken erhältlich

Elvanse® (Wirkstoff Lisdexamfetamindimesilat) ist ein unter das BtM-Recht fallendes Arzneimittel, das zur Behandlung der ADHS bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt wird. Zum 1. Dezember 2015 wurde die Produktpalette um drei zusätzliche Stärken erweitert, um eine maßgeschneiderte Therapie in noch feineren Dosierungsschritten zu ermöglichen.

Damit sind aktuell folgende Packungen im Handel:

Das Wichtigste zur Rezeptbelieferung:

  • Elvanse® unterliegt dem BtM-Recht
  • Packungsgröße aller Stärken: 30 St.
  • Volle Erstattungsfähigkeit trotz fehlender Normgröße
  • Einteilung nach PackungsV: Psychopharmaka
Höchstmenge und „A“ auf dem Rezept

Die zulässige Höchstmenge für Elvanse® (Wirkstoff Lisdexamfetamindimesilat) nach der BtMVV (§ 2) beträgt 2.100 mg. Diese Höchstmenge darf der Arzt in bestimmten Fällen überschreiten, z. B. wenn der Patient sich in Dauerbehandlung befindet, wie es bei ADHS in der Regel erforderlich ist. In diesen Fällen ist das BtM-Rezept mit einem „A“ zu versehen. Fehlt das erforderliche „A“, so darf dieses vom Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt nachgetragen werden – der Arzt muss diese Änderung ebenfalls auf seinem Teil der Verordnung vornehmen. Beide haben ihre Änderungen mit Datum und Unterschrift zu versehen.

Service: Überarbeitete Abgabehilfe

Die aktuelle, überarbeitete Abgabehilfe zu Elvanse® unterstützt Sie bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke. Sie erhalten wichtige Hinweise zu den neuen Dosierstärken, zur Höchstmenge und zum Thema Mehrfachverordnung/Stückelung – alles auf einen Blick!

» Hier können Sie sich die Abgabehilfe zu Elvanse® kostenlos herunterladen