Tagesfrage Nr. 2: „Zusatz „SVA“ im Kostenträgerfeld“
Frage:
Eine Kundin aus Italien ist für eine Woche zu Besuch in Deutschland und erhält Verordnungen auf GKV-Rezept.
Angegebene Krankenkasse: „AOK Rheinland/Hamburg / SVA“ Kassennummer: „100“ Dieses Kennzeichen existiert nicht in unserer Software. Dürfen wir vom Kennzeichen der AOK ausgehen und gelten entsprechend die Rabattverträge der AOK? Werden die AM von der AOK erstattet?
Antwort:
SVA steht für Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass der Patient im Ausland ...
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