Tagesfrage Nr. 2: „Ursofalk Jumbopackung mit Aut-idem-Kreuz“
Frage:
Uns liegt folgende Verordnung vor: „Ursofalk 250 mg Kapseln – HKP (Reimport) 200 St.“ mit Aut-idem-Kreuz.
Was dürfen oder müssen wir abgeben? Reimport oder Original? Wie muss der Arzt es richtig aufschreiben? 200 Stück gehen nicht, da die Packung kein N-Kennzeichen trägt. Also „2 x 100 Stück!“ oder „2 x N3!“?
Antwort:
Bei der 200-Stück-Packung handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, deshalb sollten ...
» Lesen Sie hier weiter |