In unserem DAP Serviceletter stellen wir Ihnen interessante Retax-Fälle oder problematische Verordnungen aus unserer Rubrik „Newsletter-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe“ vor. Tagesfrage Nr. 1: „„Dr. med.“ = Berufsbezeichnung?“
Frage:
Wir bekommen oft Rezepte aus medizinischen Versorgungszentren.
Auf den Rezepten steht oft nur „MVZ Dr. med. Max Mustermann“ als Arztbezeichnung und nicht Facharzt für … oder „Arzt“. Aus der Bezeichnung als „Dr. med.“ geht doch die Berufsbezeichnung hervor – reicht das aus oder muss die Berufsbezeichnung nachgetragen werden?
Antwort:
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Archiv der Abgabeprobleme
Gemäß § 2 (1) der Arzneimittelverschreibungsverordnung müssen folgende Angaben ...
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