Portal-Tagesfrage zur Arzneimittelabgabe

Tagesfrage Nr. 2: „Rebif stückeln im N-Bereich“

Frage:
Folgendes Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse wurde bei uns eingelöst:
„Rebif 22 µg PATRONE (EUROG) 12 St. PZN: 09635556“. Diese Packungsgröße ist aber zurzeit nicht lieferbar.
Wir haben die Praxis darum gebeten, uns ein neues Rezept auszustellen über:
„3 x Rebif 22 µg Patrone Kohlpharma 4 St. PZN: 06572051!“

Wäre ein so ausgestelltes Rezept retaxsicher?
Antwort:
Leider ist ein Stückeln gemäß Rahmenvertrag § 6 (2) nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich: ...


» Lesen Sie hier weiter