Tagesfrage Nr. 2: „Rebif stückeln im N-Bereich“
Frage:
Folgendes Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse wurde bei uns eingelöst:
„Rebif 22 µg PATRONE (EUROG) 12 St. PZN: 09635556“. Diese Packungsgröße ist aber zurzeit nicht lieferbar. Wir haben die Praxis darum gebeten, uns ein neues Rezept auszustellen über: „3 x Rebif 22 µg Patrone Kohlpharma 4 St. PZN: 06572051!“ Wäre ein so ausgestelltes Rezept retaxsicher?
Antwort:
Leider ist ein Stückeln gemäß Rahmenvertrag § 6 (2) nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich: ...
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